Zuchtordnung

Zuchtbestimmungen des Bulldog Club Südharz e.V. nachfolgend BCS genannt

 

„Rasseverbesserung“ nicht „Rassevermehrung“

Zuständig und damit verantwortlich für die Zucht ist der BCS. Dem eingeschlossen ist die Zuchtberatung, Zuchtkontrolle und Führung eines Zuchtbuches.

Die Aufgabe sowie Zuchtziel des BCS ist es, die Zucht der nachfolgend im einzelnen aufgegliederten Rassen nach den durch den Standard vorgegebenen Richtlinien zu erhalten und zu fördern. Gleichwohl dass, für die einzelnen Rassen andere Zuchtvoraussetzungen gelten, ist diese Zuchtordnung nachfolgend allgemein gültig. Ebenso ist nur die Zucht mit reinrassigen Hunden im BCS möglich.

  1. Allgemein
    Nur eingetragene Mitglieder des BCS können einen Zwingerschutz beantragen sowie Züchter im BCS werden. Ebenso ist es einem Mitglied / Züchter des BCS nicht gestattet dieselbe Rasse in einem anderen Rassehundezuchtverband zu züchten – diese gilt auch für Familienmitglieder welche im selben Haushalt leben. Des Weiteren ist der Welpen- sowie Hundehandel und Verkauf an Tierversuchsanstalten den Mitgliedern des BCS nicht gestattet.
    Zwingergemeinschaften sind nur nach Genehmigung der Geschäftsstelle erlaubt. Ebenso ist die Zucht mit Leihhunden nicht genehmigt. Mit der Aufnahme in den BCS verpflichtet sich jedes Mitglied / jeder Züchter zur Einhaltung des deutschen Tierschutzgesetzes sowie die Einhaltung der Tierhaltevorschriften.
    Bei Verstößen gegen diese Zuchtordnung erfolgt der sofortige Vereinsausschluss.

  2. Züchter
    Der BCS unterscheidet zwischen inaktiven Züchtern sowie aktiven Züchtern. Als inaktive Züchter gelten jene, welche noch keine Zuchtstättenabnahme oder einen Sachkundenachweis des BCS erbracht haben. Aus diesem Grund ist der Zuchtwart berechtigt, die Zuchtstätte vor Bestätigung der Mitgliedschaft im Rahmen einer Zuchtstättenabnahme zu besichtigen. Dem Zuchtwart ist ohne Voranmeldung uneingeschränkter Zugang zur Zuchtstätte zu genehmigen – sollte der Zugang verweigert werden, so wird der Züchter mit sofortiger Wirkung vom Zuchtbuch ausgeschlossen. Nur aktive Züchter werden in der Züchterliste des BCS geführt. Nicht als Mitglied gelten Personen, deren Aufnahme noch nicht durch die Geschäftsstelle bestätigt worden ist.
    Zwingerschutzanträge müssen zwingend vor der Belegung einer Hündin an die Geschäftsstelle eingereicht und durch diese genehmigt werden. Alle Zuchthundebesitzer mit einem durch die Geschäftsstelle des BCS geschützten Zwingernamen gelten als aktive Züchter im Sinne der Zuchtordnung.
    Zuchtverbote werden erteilt bei falschen Angaben oder Unwahrheiten auf Deck- oder Wurfmeldeschein sowie unvollständige Angaben zur Welpenzahl und nicht artgerechte Haltung der Zuchthunde.
  1. Vorrausetzungen / Zuchttauglichkeit
    Die prinzipielle Grundvoraussetzung zur Zuchtverwendung ist die Gesundheit beider Zuchtpartner. Die Erteilung einer Zuchttauglichkeit ist grundsätzlich nur durch einen Zuchtwart des BCS festzustellen. Ausnahmen hiervon sind nur in Absprache mit der Geschäftsstelle zulässig und setzen eine Genehmigung dieser voraus. Bei Hunden die durch einen anderen Verein zuchttauglich geschrieben wurden, behält sich der BCS vor dies zu überprüfen. Bei der Auswahl eines Deckrüden von Fremdvereinen, müssen diese mindestens dieselben Vorrausetzungen erfüllen wie im BCS. Bei Deckrüden aus dem Ausland – welche eine vorherige Genehmigung durch die Geschäftsstelle benötigen - sind mindestens ähnlich anerkannte Gesundheitspapiere vorzulegen. Dieses gilt ebenfalls für Hunde die aus anderen Vereinen stammen und eine sowie eine Zuchttauglichkeit durch einen Fremdverein erhalten haben und zur Zucht im BCS verwendet werden sollen.

    Einzelne Zuchtvoraussetzungen der jeweiligen Rasse sind den anhängenden Rassezusätzen zu entnehmen. Zur Erteilung einer jeweiligen Zuchttauglichkeit müssen dem Zuchtwart entsprechend dem Rassezusatz geforderten Unterlagen am Tag der Erteilung der Zuchttauglichkeit vorliegen. Ebenso gilt als Voraussetzung zur Erteilung der Zuchttauglichkeit für ALLE Rasse, dass der Hund vor Erteilung dieser MINDESTENS 2 Titel mit der Formnote V1 in der „offenen Klasse“ auf Rassehundeausstellungen erhalten haben muss – die Nachweise hierzu sind den Unterlagen zur Vorlage beim Zuchtwart beizulegen.

    Bei Rassehunden mit einer Widerristhöhe von unter 45cm ist ein Mindestalter von 15 Monaten zu beachten – bei Hunden mit einer Widerristhöhe von über 45cm beträgt das Mindestalter 18 Monate. Der Zuchtwart hat das Recht eine eingeschränkte Zuchttauglichkeit zu bescheinigen welche lediglich einen Wurf/Deckakt erlaubt und nach Auswertung der Nachzuchten in eine uneingeschränkte Zuchttauglichkeit geändert werden kann oder bei negativ Ergebnissen in eine Zuchtverbot.

    Es darf ausdrücklich nur mit Hunden gezüchtet werden welche im Besitz einer Zuchttauglichkeit (kurz ZTP) sind.

  2. Zuchtverwendung
    Bei einer Hündin muss nach einem Wurf mindestens eine Hitze ausgesetzt werden – Doppelbelegungen sind ausnahmslos NICHT gestattet. Bei Zuwiderhandlung dieser Vereinbarung erfolgt eine Zuchtsperre für 1,5 Jahren für diese Hündin. Bei Ausnahmegenehmigungen wie z.B. ungewollter Deckakt, wird die Hündin mit einem Zuchtverbot von mindesten 1 Jahr belegt. Ebenso dürfen Hündinnen während einer Läufigkeitsperiode nicht von mehreren Rüden belegt werden. Insofern Hündinnen 2 Würfe durch Kaiserschnitte hatten sind nach dem 2. Kaiserschnitt von der Zuchtverwendung ausgeschlossen. Inzestverpaarungen (z.B. Mutter und Sohn) sind ausnahmslos NICHT gestattet. Eine sogenannte Halbgeschwisterverpaarung oder Verpaarungen unter z.B. Onkel und Nichte sind nur nach schriftlicher Genehmigung der Geschäftsstelle zulässig.
    Eine Hündin scheidet mit Vollendung des 7. Lebensjahres aus der Zucht aus, eine Rüde mit der Vollendung des 9. Lebensjahres. Sollte es sich bei dem Rüden um einen überdurchschnittlich Vererber seiner Rasse handeln, so kann durch die Geschäftsstelle eine Verlängerung der Zuchtverwendung beantragt werden. Eine Rüde darf pro Jahr maximal 30 Deckakte durchführen – diese sind zu dokumentieren.

    4.1. Deckakt
    Es dürfen nur Hunde der gleichen Rasse miteinander verpaart werden.
    Bei der Wahl des Deckpartners empfiehlt sich eine Beratung durch einen Zuchtwart des BCS – jedoch ist die Wahl frei und die Verantwortung bleibt beim Züchter. Der Zuchtpartner muss ebenfalls dem Rassestandard entsprechen sowie im Besitz einer Zuchttauglichkeitsprüfung sein. Bei Deckpartner aus dem Ausland sind gleichwertige Papiere vorzulegen. Vor einem Deckakt gilt es den Verwandtschaftsgrad der Deckpartner anhand der Ahnentafel zu prüfen. Nach dem Deckakt ist dem Hündinnen-Besitzer die ausgefüllte sowie unterzeichnete Deckbescheinigung. Kopie der Zuchttauglichkeit sowie eine Kopie Auswertungen und eine Kopie Ahnentafel auszuhändigen. Ebenfalls empfiehlt sich ein Deckvertrag. Die Deckbescheinigung muss innerhalb 7 Tage nach Deckakt dem Zuchtbuchamt vorgelegt werden. Deckrüden empfiehlt es sich ein Nachweisheft über die Decksprünge zu führen mit Angaben und Daten der Hündinnen-Besitzer.

    4.2. Wurfmeldung
    Der Besitzer der Hündin verpflichtet sich innerhalb 7 Tage nach Geburt dem Zuchtbuchamt den Wurfmeldeschein vorzulegen. Ebenfalls empfiehlt den Deckrüden-Besitzer über Wurf sowie Wurfstärke zu informieren.

    4.3. Auswertungen / Zuchtverbot
    Rassetypische Untersuchungen werden im Anhang der Zuchtordnung explizit aufgelistet. Alle für die Zuchttauglichkeit benötigten Untersuchungen müssen von einem durch den BCS anerkannten sowie röntgenerfahrenen Tierarzt durchgeführt sowie ausgewertet werden. Nachfolgende Tierärzte sind vom BCS anerkannt:

    Gemeinschaftliche Tierarztpraxis Leinefelde

    Dr. Kny
    Mühlhäusser Chaussee
    37327 Leinefelde

    Dr. Gisela Görke
    Lotharstr. 60A
    29320 Hermannsburg

    Dr. Bernd Tellhelm
    Frankfurter Str. 108
    35392 Gießen

    Dr. Gereon Viefhues
    Bunsenstr. 20
    59229 Ahlen

    …sowie alle weiteren dem GRSK zugehörigen Tierärzte.

    Eine Untersuchung bei einem anderen Tierarzt sowie Auswertung ist nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle erlaubt.

    Farbzuchtverbot: In unserem Verein ist es verboten mit Hunden zu züchten, welche das Farbgen „Merle“ zeigen. Bei der Verpaarung von Hunden ist IMMER darauf zu achten, dass KEINE Merle-Träger verpaart werden um so die Merlefarbzucht zu verhindern.

    Auswertungen:

    Patella-Formel
    Patella ist für ALLE Hunde Pflicht!
    Ein Hund mit Patella Grad 1 darf nur mit einem Hund mit Patella Grad 0 verpaart werden. Ein Hund mit Patella Grad 2 erhält ein Zuchtverbot.

    HD-Formel
    HD ist für ALLE Hunde Pflicht!
    HD-A und HD-B dürfen untereinander verpaart werden.
    HD-C darf nur mit HD-A verpaart werden.
    HD-D Zuchtverbot

    ED-Formel
    ED-0 dürfen untereinander verpaart werden.
    ED-1 darf nur mit ED-0 verpaart werden.
    ED-2 Zuchtverbot.

    Mindestalter für Röntgenuntersuchung müssen dem Anhang der Zuchtordnung entnommen werden.
  1. Wurfabnahme
    Der Wurf der Hündin muss durch den Züchter innerhalb 7 Tage schriftlich durch eine Wurfmeldung gemeldet werden. Die Wurfabnahme muss grundsätzlich durch einen Zuchtwart des BCS zu erfolgen. Eine Wurfabnahme durch den Tierarzt oder einen Vereinsfremden Zuchtwart bedarf eine schriftliche Genehmigung der Geschäftsstelle im Vorfeld. Die entstanden Kosten für die Wurfabnahme laut Gebührenordnung hat der Züchter am Tag der Wurfabnahme zu erstatten. Ein Züchter der selbst Zuchtwart ist darf seine eignen Welpen, oder die seiner Familienangehörigen nicht abnehmen. Hierfür ist ein von der Geschäftsstelle genehmigter Tierarzt oder Zuchtwart zuständig. Alle Welpen müssen bei der Wurfabnahme geimpft sowie entwurmt und gekennzeichnet durch einen Microchip sein und dürfen nicht vor der vollendeten 8. Woche abgegeben werden. Alle Impfpässe sind vorzulegen. Sollten bei einer Wurfabnahme Fehler festgestellt werden sind diese in der Ahnentafel zu vermerken, ebenfalls kann der Zuchtwart eine erneute Wurfüberprüfung veranlassen. Zur Erstellung der Ahnentafel müssen alle nachfolgend benannten Wurfunterlagen bis spätestens 12 Wochen nach Wurftag beim Zuchtbuchamt eingehen:

    - Wurfmeldeschein
    - Deckschein
    - Originalahnentafel des Muttertiers
    - Kopie Ahnentafel Rüde
    - Untersuchungsergebnisse und ZTP in Kopie
    - Titel sowie eventuelle Championate
       

    Nach Prüfung der Unterlagen durch das Zuchtbuchamt werden, insofern eine Genehmigung erteilt wurde, die Ahnentafeln ausgestellt – die Kosten hierfür muss der Züchter laut Gebührenordnung inklusive Versandkosten tragen. Die Gebühren hierfür sind im Vorfeld zu erstatten. Es ist Verboten Würfe nur teilweise einzutragen bzw. dem Zuchtwart bei Wurfabnahme Welpen vorzuenthalten oder Welpen ohne Ahnentafel zu verkaufen – dies kann mit einem Zuchtverbot sowie Vereinsausschluss geahndet werden.
  1. Verstöße
    Bei Verstößen der Mitglieder gegen die Zuchtordnung des BCS, kann der Vorstand auf Antrag des Zuchtwartes, je nach schwere des Verstoßes, dem Züchter eine Zuchtsperre auferlegen sowie eine Verwarnung oder einen Vereinsausschluss
  1. Schlussbestimmung
    Änderungen der Zuchtordnung sind nur nach Mehrheitlicher Zustimmung der Hauptversammlung möglich.